.....Und so funktioniert es

  1. Die Angebote gelten in der Anmeldephase zunächst nur für Kinder der Samtgemeinde Lindhorst
  2. Du suchst Dir ganz in Ruhe Aktionen aus, die du in den Sommerferien besuchen möchtest.
    Bitte lese dir auch die Teilnahmebedingungen durch! (Mindestalter etc. )
    Bitte beachte auch die Anmeldefrist.
    Du kannst alle Informationen zu den Ferienspaßaktionen lesen, wenn du bei der gewünschten Aktion unten auf "weiter" klickst.
  3. Auf der Startseite  wird angezeigt, ob die Aktion überbucht ist oder ob noch freie Plätze vorhanden sind. 
  4. Mit dem Anmeldeformular kannst du dich für die Aktionen anmelden.
    Du bekommst nach der Anmeldung eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail.
    Bei Vorname und Name im Buchungsformular, sollte der Erziehungsberechtigte eingetragen sein. Pro Kind ist eine eigene Anmeldung notwendig. Bitte nutze dabei nur eine E-Mailadresse.
  5. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Aktionen von uns zugeteilt. Dabei gilt folgende Regelung:
    • Bei überbuchten Aktionen entscheidet das Losverfahren.
    • Alle Kinder, die nicht beim Los gewinnen, kommen auf die Warteliste und erhalten ggf. einen frei werdenden Platz.
    • Bei Zuteilung werden wirst du per Mail  informiert.
  6. Die Bezahlung der Ferienspaßaktionen erfolgt an einem festen Termin, den wir auf der Startseite und auf der Rückmeldung noch bekanntgeben.
    Bitte nutze diesen festen Termin! Bei Nichtbezahlung verlierst du die Zuteilung und es rücken automatisch Kinder von der Warteliste der Aktionen nach!
  7. Wir werden ggf. freie Plätze der Aktionen auch nach Ablauf der Anmeldephase und der Bezahlung hier anbieten, bis die Aktion ausgebucht ist. Hier wird dann nach Eingang der Anmeldung zugeteilt.

 

 

 

Die Bezahlung der Aktion 2024 findet am 06.06.2024 (17.00 -18.30 Uhr) sowie am 07.06.2024  (09.00-11.00 Uhr) im "Hof Gümmer" statt